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Synode fordert verändertes Bleiberecht für Flüchtlinge

Rendsburg 19.09.2009: Jahr der Migration (frb): Die Nordelbische Synode hat einstimmig gefordert, die Bleiberechtsregelung für in Deutschland lebende Flüchtlinge zu verbessern.

Die Synodalen sprachen sich am Sonnabend (19 September) mit großer Mehrheit dafür aus, die bisherige Stichtagsregelung durch eine Mindestaufenthaltsdauer zu ersetzen. Diese Forderung lehnt sich an die Auffassung der europäischen Kirchen an, die 2010 zum „Jahr der Migration“ ausgerufen haben. Sie gehen davon aus, dass sich nach fünf Jahren ein Aufenthalt für Menschen in einem neuen Land verfestigt hat. Dieser Zeitraum sollte daher für ein dauerhaftes Bleiberecht als Orientierungsrahmen gelten.

Außerdem forderten die Synodalen, dass die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung und die Mitwirkungspflichten so gestaltet werden müssten, dass sie von den Betroffenen auch tatsächlich erfüllt werden können. Insbesondere bedürfe es einer Lösung für kranke, behinderte und alte Menschen sowie für Familien mit Kindern und Personen, die unverschuldet erwerbslos sind. Viele Flüchtlinge müssten gerade angesichts der strengen Kriterien für die Lebensunterhaltssicherung und der schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage befürchten, ihren Status wieder zu verlieren. Die Kirchengemeinden wurden ermutigt, ihr Engagement in der Begleitung und Unterstützung der Flüchtlinge im Integrationsprozess fortzusetzen.

Derzeit haben bundesweit 28.400 Menschen die so genannte „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“. Bisher ist es von 100.000 Menschen mit vorläufigem Bleiberecht nur 6.500 gelungen, einen Aufenthaltstitel über den 31.Dezember 2009 hinaus zu erlangen.

Weitere Informationen zum Thema Bleiberecht unter www.aktion-bleiberecht.de



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